Der für seine Abmahnungen bekannte Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts München I eine Gegenstrafanzeige gegen die Firma Speedlink wegen falscher Verdächtigung und übler Nachrede (§§ 164 und 186 StGB) eingereicht. Zudem berichtet er von „Webmobbing“ inklusive Morddrohungen gegen ihn.
Der Berliner Provider Speedlink hatte in der vergangenen Woche Klage gegen Gravenreuth eingereicht, weil dieser das Unternehmen abgemahnt hatte. Der Grund: Speedlink hatte auf seiner Site den Begriff „Explorer“ genutzt – eine in Deutschland geschützte Marke. Gravenreuth vertritt die Firma Symicron, der die Marke gehört, und forderte von Speedlink sowie einer ganzen Reihe anderer Unternehmen Geld als Entschädigung für die unerlaubte Nutzung des Begriffes.
Man habe Anzeige bei der Münchner Staatsanwaltschaft erstattet, weil die der Abmahnung beigefügte Rechnung überhöht sei, so Speedlink. „Der Rechnung wird nämlich ein ‚Gegenstandswert‘ von 100.000 Mark zugrunde gelegt“, erklärte die Firma.
Gravenreuth führt dagegen an, der Tatbestand des Betruges oder der Gebührenüberhöhung sei in keiner Weise erfüllt. Speedlink operiere vielmehr mit gelogenen Behauptungen und vorsätzlichen Falschaussagen. In einem Brief an ZDNet schreibt Gravenreuth: „Ich sehe diese Strafanzeige als einen Teil des gegen mich gerichteten ‚Webmobbing‘ – welches bis zu Morddrohungen geht – an.“
Kontakt:
Speedlink, Tel.: 030/2800020
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