Das US-Justizministerium hat Richter Thomas Jackson jetzt seine Entgegnungen auf die Microsoft-Vorschläge zum Abbau des Betriebssystem-Monopols vorgelegt. Der Inhalt des Papiers ist relativ vorhersehbar gewesen: Nein, die Umstellung der Geschäftspraktiken von Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) wie sie der Konzern vorgeschlagen hatte, würde nicht ausreichen, um die marktbeherrschende Stellung des Unternehmens zu beseitigen. Der einzige Weg um dies zu erreichen, sei eine Aufteilung der Firma in Einzel-Betriebe.
„Welche Maßnahme schlägt Microsoft vor, um den Schaden am freien Wettbewerb wieder gut zu machen, den sie durch ihre illegalen Taten herbeigeführt haben? Keine einzige!“ monieren die Autoren des Ministeriums-Berichts und die 19 klageführenden Bundesstaaten.
Microsoft sieht das natürlich ganz anders. „Es ist bedauerlich aber nicht überraschend, dass die Regierung ein Dokument voller Phrasen erstellt hat, das den Versuch unternimmt, ihre extremen Maßnahmen zu rechtfertigen“, so Pressesprecher Jim Cullinan. „Wir glauben nicht, dass es eine Basis für diese exzessive Überreaktion gibt, die die Verbraucher, die Industrie und die Wirtschaft schädigen würde.“
Der Ablauf in der US-Kartellprozessordnung schreibt Folgendes vor: Bei einem Schuldspruch des Richters darf zunächst der Ankläger Maßnahmen vorschlagen, um die marktbeherrschende Stellung des Unternehmens zu unterbinden. Danach ist dem Beklagten dasselbe erlaubt und schließlich entgegnet der Ankläger auf diese Vorschläge, bevor sich beide Parteien bei der finalen Anhörung vor dem Richter treffen. Mit dem Maßnahmen-Urteil des Richters wird im Fall Microsoft im Juni gerechnet.
Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können. Ein Spezial zum Prozess und den Folgen finden Sie unter „Der Microsoft-Prozess – das Urteil und die Folgen„.
Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760
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