US-Justiz beharrt auf Microsoft-Teilung

Ändert lediglich die Wortwahl

Das US-Justizministerium hat gestern im Kartellrechtsprozess so gut wie alle Änderungsvorschläge des Softwarekonzerns zurückgewiesen – sie würden den Versuch, dem Unternehmen seine monopolähnliche Stellung zu nehmen, unterlaufen. Entsprechend legte die Anklage dem Gericht einen voraussichtlich letzten Aufteilungs-Plan für Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) vor, der sich kaum vom letzten unterscheidet.

Einziges Zugeständnis an Ballmer und Gates: Der Split des Konzerns wird nun als „Machtenthebung“ („divestiture“) bezeichnet und nicht mehr als „Reorganisation“. Die übrigen von Microsoft vorgebrachten Änderungsvorschläge ließen dem Konzern noch zu viel Spielraum, um die Softwareindustrie auch weiter nach Belieben zu beherrschen.

Prozessbeobachter rechnen damit, dass Richter Thomas Jackson das Urteil nächsten Freitag sprechen wird. Microsoft hat bereits angekündigt, gegen ein Urteil in Berufung zu gehen.

Anfang April hatte Richter Thomas Jackson die Firma von Bill Gates des Kartellrechtsverstoßes für schuldig befunden. Er erklärte, der weltgrößte Software-Konzern habe seine Marktmacht missbraucht, um im Internet-Geschäft Konkurrenten aus dem Geschäft zu verdrängen.

Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können. Ein Spezial zum Prozess und den Folgen finden Sie unter „Der Microsoft-Prozess – das Urteil und die Folgen„.

Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760

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