MP3.com und Warner Music: Einigung

Industrie-Musik darf mit "Beam It" gelagert werden

MP3.com und Warner Music Group haben ihren Rechtsstreit außergerichtlich beigelegt. Beide Unternehmen erklärten, MP3.com werde künftig für Musikangebote von Warner , die über die „Beam It“- und “Instant Listening“-Dienste angeboten werden, bezahlen.

Offen sind noch die Klagen von Sony Music Entertainment, Seagrams Universal Music Group, BMG sowie EMI. Diese hatten am 21. Januar ihre bislang letzte Klage gegen das „Portal“ eingereicht.

Der Grund: MP3.com hatte seinen Kunden den „Beam-it“-Service angeboten, mit dem sie Musik-CDs als MP3-Files bei der Firma parken können. Der Vorteil: Der Kunde kann die Musik von überall auf der Welt aus abrufen. Der Nachteil: Prinzipiell könnten auch andere User auf die Musik zugreifen und sie kopieren, was der Plattenindustrie erwartungsgemäß nicht schmeckte.

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