L’Tur scheitert mit Klage gegen Lastminute.com

Gericht: "Verwendung von Gattungsbegriffen im Web nicht wettbewerbswidrig"

L’Tur ist mit seiner Klage gegen die Online-Konkurrenz Lastminute.com vor dem Landgericht Hamburg gescheitert. Das Gericht hat entschieden, dass Lastminute Network Germany weiterhin ihr komplettes Angebot an kurzfristigen Produkten und Dienstleistungen unter der Adresse www.lastminute.com anbieten kann.

In der Urteilsbegründung heißt es: „Die Klägerin begehrt letztendlich nicht mehr und nicht weniger als den Ausspruch, dass die Verwendung von Gattungsbegriffen im Internet stets wettbewerbswidrig sei. Dem kann nicht gefolgt werden“. Obwohl unter bestimmten Voraussetzungen die Verwendung einer Gattungsbezeichnung oder beschreibenden Angabe als Domain eine unlautere Behinderung darstellen könne, seien diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall nicht gegeben, so das Gericht.

Lastminute-Manager Philipp Montgelas bezeichnete die Entscheidung als „eine wichtige Klarstellung für die gesamte deutsche Internet-Wirtschaft“. Die wirklichen Gewinner seien die mündigen Internet-Nutzer.

Kontakt:
Lastminute.com, Tel.: 0700/02858466

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