Die private Nutzung des Internet am Arbeitsplatz soll nach Plänen der Bundesregierung ab dem 1. Januar 2001 steuerpflichtig werden. Das berichtet die „Stuttgarter Zeitung“ unter Berufung auf einen entsprechenden Erlass des Bundesfinanzministeriums, der der Zeitung vorliege.
Das Finanzministerium betrachtet den unentgeltlichen Gang ins Internet auf Firmenkosten demnach als „geldwerten Vorteil“, daher sei er steuerpflichtig. Arbeitnehmer sollen ab dem kommenden Jahr Buch über ihre Internet-Ausflüge führen: Sowohl Datum als auch Uhrzeit und Dauer der betrieblichen Nutzung des Web müssten notiert werden.
Jeder Internet-Zugriff, der nicht als rein dienstlich ausgewiesen werden kann, wäre damit laut Zeitung gebührenpflichtig.
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