Arbeitsamt: „Green Card in Wochenfrist“

Bundesanstalt gibt detaillierte Hinweise zur neuen Regelung ab 1. August

In fünf Tagen können die Inder kommen: Ab 1. August sollen Arbeitserlaubnisse für ausländische IT-Spezialisten, sogenannte Green-Cards, ausgestellt werden. Die Bundesanstalt für Arbeit geht davon aus, dass die Arbeitsämter die Genehmigungen innerhalb weniger Tage erteilen werden.

Firmen auf der Suche nach ausländischen Computer-Experten müssen nach Angaben der Behörde die Green Card beim örtlichen Arbeitsamt beantragen. Die Arbeitsvermittlung prüft dann, ob der Arbeitsplatz mit einem Bewerber aus dem Inland oder einem anderen Staat der Europäischen Union besetzt werden kann. „Ist dies nicht möglich, erhält der Arbeitgeber für den Kandidaten seiner Wahl umgehend, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, die Zusicherung auf eine Arbeitserlaubnis“, heißt es in einer Mitteilung der Bundesanstalt für Arbeit.

Bis zu 20.000 ausländische IT-Spezialisten können im Rahmen der neuen Rechtsverordnungen in den nächsten fünf Jahren eine befristete Arbeitserlaubnis erhalten. Wer ausländische IT-Fachkräfte beschäftigen möchte, kann auf die Vermittlungsbörse für IT-Fachkräfte zurückgreifen. Ausländische IT-Spezialisten können sich den „Antrag auf Zusicherung der Arbeitserlaubnis“ im „.pdf“-Format herunterladen. Außerdem haben die Arbeitsämter Hotlines eingerichtet.

Kontakt:
Arbeitsministerium, Tel.: 01805/151514

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