Microsoft stapelt im Kartellverfahren tief

Unternehmen stellt Antrag auf Berufungsverfahren in niedriger Instanz

Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) hat am Mittwoch den Antrag an das Oberste Gericht der USA gestellt, das Berufungsverfahren im Kartellprozess vor dem Appeals Court zu verhandeln. Hintergrund: Nachdem Richter Thomas Jackson die Aufteilung des Konzerns verfügte, hatte Microsoft angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Momentan kämpfen Jackson und Microsoft darum, vor welchem Gericht die zweite Runde ausgefochten wird.

Jackson hatte das Verfahren am 20. Juni an das Oberste Gericht verwiesen. Der Appeals Court hat ebenfalls signalisiert, die Berufung verhandeln zu wollen. Doch das passt Jackson wenig: Der Appeals Court hat bereits einmal eine Entscheidung, die er gegen Microsoft gefällt hatte, wieder aufgehoben. Dem Richter ist also daran gelegen, das Verfahren gleich vor die letzte Instanz zu bringen.

Jetzt liegt die Entscheidung beim Obersten Gericht, ob es das Berufungsverfahren annimmt oder an den Appeals Court zurückverweist.

Am 7. Juni hatte Richter Jackson das lang erwartete Strafmaß für Microsoft festgesetzt. Der Softwarekonzern wurde prinzipiell in allen in den vergangenen zwei Jahren kritisierten Punkten zu Modifikationen seiner Geschäftstätigkeiten verurteilt. Darüber hinaus soll er zweigeteilt werden. Nur so könne verhindert werden, dass Microsoft weiterhin seine Monopol-Stellung ausnutze.

Wie im Vorfeld gemutmaßt, soll die eine Firmenhälfte die Oberhoheit über Windows erhalten, die andere Hälfte soll Applikationen und Internet-Anwendungen bekommen. Jackson ordnete eine Frist von vier Wochen an, in denen der Konzern eigene Pläne für einen Split vorlegen muss. Die Teilung müsse zehn Jahre lang Bestand haben und streng überwacht werden, da sich der Konzern im Laufe des Verfahrens alles andere als vertrauenswürdig gezeigt habe.

Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können. Ein Spezial zum Komplex finden Sie unter „Der Microsoft-Prozess – das Urteil und die Folgen“.

Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760

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