Die Denic hat die Bedingungen für ihr Domainregistrierungs-Verfahren geändert. Ziel ist es, dem Domaininhaber in Zukunft stärker vor Augen zu führen, dass er eine URL zwar bei seinem Provider beantragt, diesen Vertrag aber eigentlich mit der Denic abschließt. „Wir haben ein Gutachten erstellen lassen“, so Denic-Sprecher Klaus Herzig. „Darin wurde uns empfohlen, diesen Aspekt stärker hervorzuheben.“
Wichtig ist dieser Aspekt vor allem, wenn ein Kunde den Provider wechseln will oder der Anbieter die Domain-Gebühren nicht mehr an die Denic überweist. „Dann sollte sich der User nicht wundern, wenn wir an ihn herantreten“, so Herzig. Demnach darf der bisherige Provider auch keine Domains löschen.
Eine weitere Änderung: Ab 15. August dürfen auch Personen ohne Wohnsitz in Deutschland „.de“-Domains beantragen. Einzige Voraussetzung: Der adimistrative Ansprechpartner muss ein Deutscher sein, da er den User im Fall von Rechtsstreitigkeiten als Zustellungsbeauftragter vertritt.
Kontakt:
Denic, Tel.: 01802/336420
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