Die World Intellectual Property Organisation (WIPO) der Vereinten Nationen in Genf hat wieder einmal die Rechte von Unternehmen und Erben im Kampf gegen Cybersquatter bekräftigt: In dem am Montag veröffentlichten Schiedsspruch wurde beispielsweise jimihendrix.com den Erben des Rockstars zugesprochen. Ein Fanclub hatte da das Nachsehen.
Darüber hinaus wurden verschiedene Kombinationen der Namen von EMI und Warner bei unterschiedlichen Top-Level-Domains dem vor der Fusion stehenden Musikkonzern zugesprochen. Frei werden jetzt unter anderem „emiwarnermusic.com“, „emiwarner.org“, „warneremi.org“. Auch der Pharmariese Pharmacia and Upjohn sowie die Deutsche Bank dürfen aufatmen. Die von ihnen eingeforderten Domains wurden ihnen zugesprochen.
Die WIPO ist eine von vier Schiedsstellen, die sich um Domainstreitigkeiten bemühen. Sie ist allerdings die einzige, die von der UN eingesetzt wurde. Wie die Sprecherin Samar Shamoon gegenüber ZDNet mitteilte, sind drei Voraussetzungen nötig, um die Herausgabe einer Domain erstreiten zu können: Der Kläger muss ein berechtigtes Interesse wie ein Trademark an der URL haben. Der aktuelle Inhaber der Domain kann keinen ersichtlichen Anspruch auf die Domain vorweisen und muss mit dem Vorsatz des Abkassierens gehandelt haben.
Die WIPO ist allerdings nur eine Schiedsstelle. Wem der Spruch nicht passt, kann immer noch vor ein Gericht gehen. „Nachdem die meisten Cybersquatter aber auf eine schnelle Mark aus sind und ein Gerichtsverfahren Geld kostet, lassen sich die wenigsten auf ein Gerichtsverfahren ein“, so Shamoon.
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