Neues Gesetz zur elektronischen Signatur

Bundesregierung passt Bestimmungen an EU-Recht an

Die Bundesregierung hat gestern den Gesetzentwurf über Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen beschlossen. Der Bundestag soll sich im Herbst mit der Novelle befassen. Frühestens kann das Gesetz Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.

In dem Gesetz sollen unter anderem die Sicherheitsanforderungen an die Signatur sowie die Voraussetzungen an die Zertifizierungsstellen festgelegt werden. Es kann als PDF-File eingesehen werden.

Die Änderung des Gesetzes war notwendig geworden, um Bundesrecht an bestehendes EU-Recht anzupassen. Mit der überarbeiteten Version will die Bundesregierung dazu beitragen, die Verwendung der digitalen Signaturen zu erleichtern und ihre rechtliche Anerkennung zu fördern.

Kontakt:
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Tel.: 030/20146134

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