Filmindustrie gewinnt im Decss-Fall

Hackermagazin darf nicht auf Programm linken: Quellcode keine freie Meinungsäußerung

Ein Bundesrichter hat am Donnerstag im Streit um den DVD-Linux-Player Decss der Filmindustrie recht gegeben. Das bedeutet für den Journalisten Eric Corley, der das Magazin 2600 betreibt, dass er nicht mehr auf Seiten linken darf, die das Programm anbieten.

Corley und seine Anwälte hatten argumentiert, der Quellcode des Tools falle unter die freie Meinungsäußerung. Richter Lewis Kaplan hat entschieden, es hänge von der Bestimmung des Programms ab, ob die Programmzeilen frei veröffentlicht werden dürfen.

„In einem Zeitalter, in dem die Übertragung von Computerviren ganze Nationen lahm legen kann und in denen Computercode imstande ist, beträchtlichen Schaden anzurichten, muss die Gesellschaft in der Lage sein, die Verbreitung und den Nutzen des Codes in angemessener Form zu kontrollieren“, so Kaplan in seiner Urteilsbegründung.

Während die Anwälte der großen Hollywood-Studios der Entscheidung erwartungsgemäß applaudierten, hat Corleys Anwalt David Atlas bereits vor der Urteilsverkündung ein Berufungsverfahren angekündigt: „Egal wer gewinnt, dieses Urteil wird in die Berufung gehen und wahrscheinlich vor dem Obersten Gericht landen.“

Decss war eigentlich als DVD-Softwareplayer für Linux gedacht. Das Problem: Die Software knackt nicht nur die Verschlüsselung der DVDs sondern ermöglicht auch das Speichern der Inhalte auf der Festplatte.

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