Napster: RIAA will keinen Vergleich

Manager des Tauschprogramms beklagen starre Haltung der Industrie

Nach der einstweiligen Verfügung Ende Juli, die beinahe das Aus für die Musiktauschbörse Napster bedeutet hätte, erreicht der juristische Streit zwischen der Plattenindustrie und dem Software-Anbieter die nächste Runde. Napster geht jetzt in die Berufung vor die nächsthöhere Instanz. Aus diesem Anlass musste die Firma am Freitag eine Sammlung von Argument vorlegen. Das Ergebnis: Die Richterin der vorherigen Instanz hätte Bundesrecht falsch interpretiert.

Hank Barry, der Chief Executive Officer (CEO) von Napster, beklagte in diesem Zusammenhang, dass die klageführende Recording Industry Association of America (RIAA) bisher alle Angebote auf eine außergerichtliche Einigung abgelehnt hätte. Barry wollte zwar keine genauen Angaben zu den Offerten machen. Er erklärte aber, jedesmal sei eine Zahlung an jene Künstler vorgesehen gewesen, deren Werke bei Napster getauscht werden. „Wir haben versucht, Strukturen vorzuschlagen, die den Künstlern eine Ausgleichszahlung bringen würden. Das versuchen wir vom ersten Tag an“, so Barry.

Da keine gütliche Einigung in Aussicht ist, bemühen beide Parteien weiterhin die Gerichte. Die Napster-Anwälte sagen in der am Freitag dem Berufungsgericht vorgelegten Sammlung von Argumenten, dass Napster keinen Einfluss darauf nehmen könne, welche Lieder berechtigterweise und welche illegal getauscht werden. Die RIAA hat bis Mitte September Zeit, auf diese Argumente zu antworten. Danach wird ein Gerichtstermin festgesetzt.

ZDNet bietet den Napster für Windows zum Download an. Eine Version für Linux steht unter fileforum.efront.com/… zum kostenlosen Download bereit. Darüber hinaus hat ZDNet ein Napster-Special erstellt. Wissenswertes rund um das Format bietet ein MP3-Special.

Ein US-Bundesrichter hatte Ende Juli eine einstweilige Verfügung gegen die Firma mit der MP3 Tausch-Software erlassen und angeordnet, dass der Download aller durch das Urheberrecht geschützten Lieder ab dem kommenden Wochenende gesperrt werden muss.

Der Branchenverband, die „Recording Industry Association of America“ (RIAA) hatte im Dezember, fünf Monate nach dem Start von Napster, eine Klage gegen das Unternehmen eingereicht. Die Anwälte warfen der Firma vor, mit ihrem MP3-Tauschservice Urheberrechts-Verletzungen zu fördern. Das eigentliche Gerichtsverfahren ist für Ende des Jahres vorgesehen.

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