Nach einer Untersuchung des Softwareunternehmens Sterling Commerce entsteht den deutschen Unternehmen durch das private Surfen am Arbeitsplatz ein jährlicher Schaden in Höhe von rund 104 Milliarden Mark. Mehr als 60 Prozent der Mitarbeiter gehen mindestens einmal pro Tag aus persönlichen Gründen ins Internet. Jeder fünfte sogar mehr als zehnmal pro Tag.
Auf ein Jahr umgerechnet, entsteht ein Arbeitsausfall von 17,2 Tagen je Mitarbeiter. Roland Ebert-Weglehner von Sterling Commerce warnt die Unternehmen, diese schleichende Kostenlawine zu ignorieren. Die Anlässe für privates Surfen würde immer umfangreicher, so dass der Schaden noch größer wird. „Je größer der Kreis der privaten Aktionäre, desto häufiger werden von ihnen tagsüber Börseninformationen abgerufen“
Im Auftrag des NRW-Arbeitsministeriums hat der Kölner Arbeitsrechtler Peter Hanau die private Internetnutzung am Arbeitsplatz untersucht. Seine Empfehlung:
- Der Arbeitgeber sollte entweder die private Internetnutzung ausdrücklich erlauben oder ausdrücklich verbieten. Die einfache Duldung kann bei längerer Dauer der Erlaubnis gleichkommen
- Erlaubt der Arbeitgeber die Nutzung, dann sollte klar vereinbart werden, welche Nutzung zu welcher Zeit in welchem Umfang zulässig ist.
- Um eine Beeinträchtigung der Arbeitsleistung zu verhindern, sollte die Privatnutzung nur in Pausen oder außerhalb der Arbeitszeit erlaubt werden.
- Bei der Einführung des Internets steht dem Betriebsrat ein Informationsanspruch zu. Zudem hat er ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um die erlaubte private Nutzung geht.
- Werden Daten über das Surf-Verhalten der Mitarbeiter gesammelt, sollte der Arbeitgeber die ausdrückliche Einwilligung der Mitarbeiter einholen.
Kontakt:
Sterling Commerce, Tel.: 0211/438480
NRW-Arbeitsministerium, Tel.: 0211/86160
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