KOMMENTAR – Auf einen Internet-Zugang zum Pauschaltarif haben deutsche Internet-Nutzer seit Jahren gewartet. Auf der Cebit 2000 kündigte Telekom-Chef Sommer dann das damals Unmögliche an: Eine Flatrate für unter hundert Mark. Da ging auch der Konkurrenz ein Licht auf und sie boten zum gleichen Tarif wie T-Online eine Flatrate an.
Die Kunden waren glücklich und nutzen den Dienst intensiv: Große Downloads, Chatten, Online-Games, Videos waren endlich möglich. Die Kalkulation der Anbieter war einfach: Da die Konkurrenten der Telekom rund zwei Pfennig Durchleitungsgebühr pro Minute zahlen müssen, um den Kunden bis zu ihrem Einwahlport zu bringen, ist bei der derzeitigen Tarifgestaltung nach rund 65 Stunden der Punkt erreicht, ab dem die Firma Verlust macht. Wer durchschnittlich mehr als 2,5 Stunden pro Tag die Flatrate nutzt, wird für den Anbieter auf Dauer zum Problem.
Erst beginnt man mit technischen Zwangstrennungen nach zwölf Stunden Nutzung, dann wird der User plötzlich nach zehn Minuten Inaktivität vom Netz getrennt. Vor wenigen Wochen gingen dann bei manchen Flatrate-Nutzern die Lichter aus: Der Zugang wurde wegen angeblicher Mehrfachnutzung gesperrt. Die User protestieren und einige erhielten wieder Zugang zum weltweiten Datennetz.
Auf Dauer können solche Kündigungswellen das finanzielle Problem nicht lösen. Doch wie kann man sinnvoll die Ausgaben deckeln, während bei steigenden Nutzerzahlen die Einnahmen steigen: Techniker kennen hierfür die sogenannte Portbegrenzung. Das Telekommunikationsunternehmen wird aufgefordert, die Zahl der Einwahlzugänge zu beschränken und schon hat der Provider die Kosten im Griff. Das sind Betriebsgeheimnisse, die unter Klageandrohung geheim gehalten werden.
Für eine richtige Flatrate, die nicht nach ein paar Monaten wieder eingestellt wird, müssen also diese minutenabhängigen Durchleitungsgebühren an die Telekom entfallen.
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