Auch in Frankreich sind E-Mails heilig

Erstmals Urteil zur Wahrung des elektronischen Briefgeheimnisses / Chefs dürfen nicht mitlesen

In Frankreich ist am Donnerstag erstmals ein Urteil zur Wahrung des E-Mail-Geheimnisses gefällt worden. Ein Pariser Strafgericht verurteilte drei Hochschuldozenten zu Geldstrafen zwischen 5000 und 10.000 Franc (1500 und 3000 Mark), weil sie die E-Mails eines kuwaitischen Studenten an dessen Arbeitsplatz gelesen hatten.

Der Student hatte die drei Dozenten der Fachhochschule für Physik und Chemie verklagt, nachdem er die Eingriffe in seiner Mailbox bemerkt hatte. Das Gericht sprach ihm Schadenersatz in Höhe von 10.000 Franc (3000 Mark) zu. Die Dozenten hatten die E-Mails des Studenten überprüft, weil sie ihn verdächtigten, seine Mailbox am Arbeitsplatz für private Zwecke zu nutzen.

Das Gesetz für den Schutz der Telekommunikation umfasse nicht nur Telefonate und Faxe, sondern auch Internet-Botschaften, urteilte das Gericht. Eine E-Mail sei wie ein Brief zu werten und falle somit unter den Schutz des Briefgeheimnisses.

In Deutschland ist das Mitlesen von E-Mails durch den Arbeitgeber laut Datenschutzgesetz verboten.

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