Um einer Geldstrafe von vorsaussichtlich 167,5 Millionen Dollar zu entgehen, setzen die Anwälte von MP3.com auf eine neue Strategie: Die Kopierschutz-Registration der klageführenden Universal Music Group sei ungültig, man könne die Rechte des Musiklabels also gar nicht verletzt haben.
Sollte die im Vorfeld des nächsten, am 13. Dieses Monats stattfindenden Gerichtstermins bekannt gegebene Taktik verfangen, würde Universal zwar nicht die Rechte an den eigenen Songs verlieren, aber keine Nutzungsgebühren dafür mehr eintreiben dürfen, so die Anwälte von MP3.com. „Einige der angemeldeten Copyrights gehören ihnen faktisch nicht“, beteuerte der MP3.com-Rechtsvertreter Jeffrey Conciatori in einer Anhörung vor dem Bezirksgericht.
Die Argumentation baut darauf, dass Musiker Angestellte des Musiklabels sind. Im Arbeitsvertrag sei aber nicht festgelegt, dass deren Produkte Eigentum der Firma sind, so MP3.com. Die Anwälte von Universal widersprachen dem natürlich.
Bezirksrichter Jed Rakoff hatte Anfang September gegen MP3.com geurteilt. Der Richter hatte in seinem Urteil teils sehr harte Worte für die Geschäftspraktiken von MP3.com gefunden: „Einige der vorliegenden Beweise zeigen deutlich, dass manche Internet-Unternehmen eine falsche Vorstellung davon haben, was sie tun dürfen. Nur weil sie etwas Neues unternehmen bedeutet das noch nicht, dass sie gegenüber den Gesetzen dieses Landes – und hier insbesondere der Urheberschutzrechte – immun sind.“
Die Zahl der zu vergütenden Compact Discs soll allerdings in einem zweiten Teil des Verfahrens ermittelt werden, der für den 13. November angesetzt ist. Während Universal von 10.000 raubkopierten Silberscheiben ausgeht, rechnet MP3.com mit maximal 4700 CDs
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