Gema-Gebühren auf CD-Brenner von HP

Präzedenzfall: Geräte werden teurer / Zweijähriger Streit um Urheberrechtsabgabe ist beendet

Hewlett-Packard (HP Börse Frankfurt: HWP) und die Gema haben vor dem Stuttgarter Landgericht einen Vergleich geschlossen, in dem eine Gebühr von zwölf Mark pro verkauftem CD-Brenner festgeschrieben ist. Dieser Einigung ist ein zweijähriger Streit zwischen den Kontrahenten vorausgegangen. Von Branchenbeobachtern war der Ausgang dieses Konflikts als Präzedenzfall gewertet worden.

Die Gema sieht sich nach diesem Ergebnis gut für die anstehende generelle Neuregelung des Urheberrechts im Computerzeitalter gerüstet. „Wir gehen gestärkt in die Gespräche“, so Pressesprecher Hans-Herwig Geyer. Deutschland sieht Geyer in der Beziehung durchaus als Modellfall für weitere europäische Staaten: „Es ist wichtig, eine transnationale Regelung zu finden“, so der Gema-Sprecher. Denn ansonsten bliebe durch den E-Commerce ein „Schlupfloch“ für alle, die sich die Urheberrechtsabgabe sparen wollten. Eigentlich richtet sich die Abgabe an die Hersteller, doch diese werden die Kosten voraussichtlich an die Verbraucher weitergeben.

Hinsichtlich einer Abgabe auf andere Produkte steht die Gema momentan in Gesprächen mit den Herstellern: „Wir werden die Angemessenheit der Vergütung berücksichtigen“, so Geyer. Hewlett-Packard hat bis Redaktionsschluss noch an einer Stellungnahme des Unternehmens zum Vergleich gearbeitet.

Kontakt:
Hewlett-Packard, Tel.: 07031/140

Gema, Tel.: 089/4800300

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