Gestern haben die Finanzminister der 16 deutschen Bundesländer die vom Bundestag beantragte Steuerbefreiung der Internet-Nutzung am Arbeitsplatz abgesegnet. Dies gilt rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres.
Die Internet-Nutzung am Arbeitsplatz sollte nach den Plänen der Bundesregierung ab 1. Januar 2001 besteuert werden. Das Vorhaben geht zurück auf einen Telefonkostenerlass vom 24. Mai dieses Jahres, der den „geldwerten Vorteil“ zu besteuern sucht. Das Finanzministerium wollte zunächst die unentgeltliche Internet-Nutzung auf Firmenkosten als einen solchen Vorteil betrachten. Massive Proteste aus der Wirtschaft, von Datenschützern und aus Regierung und Opposition waren die Folge.
In Regierungskreisen hieß es dann jedoch, eine solche Steuer behindere nicht nur die New Economy, sondern würde auch viel zu viel Bürokratie mit sich bringen. Der Verzicht wurde daraufhin zwischen Kanzleramt und Finanzministerium abgesprochen.
Kontakt:
Finanzministerium, Tel.: 0228/6820
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