T-Mobil darf in Oberursel wieder senden

Oberlandesgericht sieht keine Gefahr der gesundheitlichen Beeinträchtigung durch Mobilfunkmasten und hebt Präzedenzurteil der niedrigeren Instanz auf

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am Dienstag der Deutschen Telekom (Börse Frankfurt: DTE) den Betrieb eines Sendemastens in Oberursel-Bommersheim wieder erlaubt. Im September hatte das Landgericht noch im Sinne der dortigen Bürgerinitiative entschieden und damit erstmals einen Mobilfunkbetreiber zur Abschaltung einer Mobilfunk-Sendeanlage gezwungen. Die Anwohner hatten gesundheitliche Beschwerden angeführt (ZDNet berichtete).

Der Technik-Chef der T-Mobil, Klaus Hummel sagte nach Bekanntwerden des Urteilsspruchs: „Wir heißen die Entscheidung auch im Hinblick auf den künftigen Ausbau unseres UMTS-Netzes für gut.“ Der Richter in der ersten Instanz hatte im September geurteilt, die gesundheitliche Gefährdung der Anwohner könne nicht ausgeschlossen werden.

Kontakt:
T-Mobil, Tel.: 0228/9360

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