Das neue Jahr bringt zahlreiche Änderungen für Telefonkunden. Sie reichen von besseren Möglichkeiten zur Kostenkontrolle über neue Pauschaltarife für zeitlich unbegrenztes Surfen im Internet bis zum Handy-Verbot im Auto. Die Nachrichtenagentur AFP hat zusammengestellt, was Verbraucher künftig beachten sollten.
Überraschend hohe Telefonrechnungen sollen im neuen Jahr der Vergangenheit angehören. Möglich wird eine bessere Kostenkontrolle durch einen netzübergreifenden Gebührenimpuls, der an jeden Telefonanschluss weitergeleitet wird. Notwendig ist allerdings ein Telefon mit Display. Dort rückt der Zähler abhängig von den Tarifen des jeweiligen Anbieters nun erstmals langsamer oder schneller in 12-Pfennig-Schritten voran. Unabhängig vom Anbieter kann so nach jedem Gespräch die im laufenden Monat vertelefonierte Gesamtsumme angezeigt werden. Letzte Sicherheit biete der Gebührenzähler am heimischen Telefon indes nicht, warnt der Sprecher der Deutschen Telekom (Börse Frankfurt: DTE), Ulrich Lissek in Bonn. „Das kann nur ein Näherungswert sein“, weist er auf mögliche Abweichungen hin. „Die eigentliche Abrechnung erfolgt in den Vermittlungsstellen“.
Eine zunächst angestrebte Gebührensperre, bei der Kunden gegenüber ihrem Anbieter ein Kostenlimit – etwa 50 Mark pro Monat – für ihre Telefonrechnung vorgeben könne, scheiterte am Widerstand der Branche. „Das ist derzeit kein Thema mehr“, sagt Lissek, „weil es zu aufwendig wäre“. Eine Zentralstelle aller Telefon-Anbieter hätte ständig aktualisiert Gesprächsgebühren und individuelle Kundenbegrenzungen überwachen müssen. Die Kosten hätten die Netzbetreiber im harten Wettbewerb auf ihre Kunden umlegen müssen, was niemand wollte. Zudem gibt es derzeit keine sichere Technik, um etwa auszuschließen, dass Kinder die von ihren Eltern gesetzten Gebührenlimits nachträglich heimlich aufheben.
Ganz stehen bleiben wird der Gebührenzähler ab Februar aber bei vielen Internet-Surfern. Nach einer Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Regtp) muss die Telekom ab diesem Zeitpunkt der Online-Konkurrenz für die Verbindungsleistung eine zeitunabhängige Großhandelsflatrate gewähren. Im Spätsommer 2000 hatten zahlreiche Provider Konkurs angemeldet, nachdem die zeitabhängigen Telekom-Gebühren ihre Flatrate-Erlöse weit überschritten hatten. Für zwei Megabit Bandbreite, die theoretisch auf 30 ISDN-Surfer verteilt werden könnten, verlangt die Telekom nun monatlich 4800 Mark von ihren Konkurrenten. Damit würde jeder Internet-Kanal in ISDN-Geschwindigkeit 160 Mark kosten, während T-Online eine ISDN-Flatrate für 79 Mark offeriert. Die Wettbewerber der Telekom wollten aber Endkundenpreise von rund 50 Mark bei der Flatrate ermöglichen. Um dies unter den Telekom-Vorgaben zu erreichen, müssten sich Kunden bei geringerer Bandbreite Kanäle teilen. Die neuen Anbietern wollen deshalb in Verhandlungen mit der Telekom einen niedrigeren Mietbetrag für die Leitungen durchsetzen.
ZDNet berichtet in einem News Report zum Thema Flatrates über die neuesten Entwicklungen auf dem Flatrate-Markt und rechnet vor, für wen sich der Pauschaltarif lohnt.
Ab März tritt zudem das Handyverbot im Auto in Kraft. Telefoniert werden darf dann aus Sicherheitsgründen nur noch via Freisprecheinrichtung. Wer weiter mit dem Handy am Ohr sprechen will, muss anhalten. Die Kosten für lose verkabelte Freisprech-Geräte, die am Zigarettenanzünder installiert werden, liegen bei unter hundert Mark, komfortablere Anlagen, die an das Autoradio gekoppelt sind, kosten über tausend Mark. Eine Alternative für Wenigtelefonierer ist die für einige Handys erhältliche Sprechgarnitur mit Mikrofon, die während der Fahrt wie ein einseitiger Kopfhörer aufgesetzt und mit dem Handy verkabelt wird.
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