Nach dem Kurssturz bei Intershop (Börse Frankfurt: ISH) muss die Firma nach Angaben des Nachrichtenmagazings „Focus“ mit Schadensersatzklagen verärgerter Aktionäre rechnen. Die auf Kapitalanlegerecht spezialisierte Kanzlei Tilp und Kälberer soll sich laut Angaben des Blatts bereits mit den Ansprüchen enttäuschter Anteilseigner befassen.
Die Kanzlei erwägt nach eigenen Angaben eine Sammelklage bei einem Gerichtsstand in den USA, wo die Kläger in der Regel mit einer höheren Entschädigungssumme als vor einem deutschen Gericht rechnen dürfen. Die Aktie von Intershop hatte nach einer Gewinnwarnung zum Jahresbeginn 70 Prozent an Wert verloren.
Nach dem massiven Kursrutsch wolle man bei Intershop nun den Gürtel enger schnallen. So sei unter anderem geplant, die Ausgaben auf maximal 50 Millionen Euro je Quartal zu beschränken. Entlassungen soll es nach den bisherigen Planungen nicht geben.
Mit einem Aktienkurs von nur knapp über sieben Euro und einer Marktkapitalisierung von unter einer Milliarde Euro gilt das einzige Vorzeigeunternehmen inzwischen bereits als Übernahmekandidat. Analysten erwarten einen weiteren Sturz bis unter die Marke von fünf Euro. Danach sei das Unternehmen mit einem Aufschlag von 20 bis 30 Prozent für Konkurrenten interessant.
Der E-Commerce-Softwareanbieter hatte vergangene Woche bekannt gegeben, dass es Ende vergangenen Jahres deutlich weniger erwirtschaftete als erwartet. Nach „vorläufigen und ungeprüften“ Ergebnissen werde im vierten Quartal 2000 nur ein Umsatz von 28 bis 30 Millionen Euro (54,8 bis 58,7 Millionen Mark) erzielt, meldete der Hersteller in einer Pflichtmitteilung an der Frankfurter Börse. Der Nettoverlust beläuft sich demnach im vierten Quartal 2000 auf 30 bis 32 Millionen Euro.
Kontakt: Intershop, Tel.: 040/237090
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