In Frankreich wird Ende Januar eine Steuer auf unbespielte digitale Datenträger wie CD- oder DVD-Rohlinge eingeführt. Die Abgabe soll Musik- und Filmautoren Einnahmen aus digitalen Kopien sichern. Eine entsprechende Änderung des Urheberrechtsgesetzes wurde am Sonntag im französischen Gesetzblatt veröffentlicht und soll am 22. Januar in Kraft treten. In der Praxis wird eine für 74 Minuten ausgelegte unbespielte Audio-CD zusätzlich mit 3,70 Franc (1,10 Mark) belastet, eine beschreibbare DVD mit 24,75 Franc (7,37 Mark).
Für andere Datenträger wie MiniDisc und Speicherkarten für MP3-Spieler gelten vergleichbare Sätze. Für Datenträger wie CD-Rohlinge, die nicht ausschließlich für Musik oder Film vorbestimmt sind, gilt ein ermäßigter Satz, für eine Standard-CD von 650 Megabyte beispielsweise 2,15 Franc (65 Pfennig). Die Vergütung entspricht der auch in Deutschland geltenden Abgabe auf Tonträger.
Die französische Abgabe ist jedoch mit drei Franc je Stunde (90 Pfennig) für Audio-CD und 8,25 Franc (2,46 Mark) für DVD und ähnliche digitale Videomedien deutlich höher. In Deutschland werden für Audiomedien 12 Pfennig je Stunde und bei Videomedien 17 Pfennig je Stunde angesetzt. Anders als in Deutschland werden aber auf Heimcomputer und CD-Brenner in Frankreich künftig vorerst keine Abgaben erhoben. In Deutschland werden künftig bei CD-Brennern zwölf Mark je Stück als Urheberrechte für Audio- und Video gezahlt, Vereinbarungen für Text- und Bildautoren stehen noch aus. Für Computer ist in Deutschland eine Abgabe von bis zu 30 Euro (58,67 Mark) im Gespräch.
Erst Ende November war Hewlett-Packard (Börse Frankfurt: HWP) rechtskräftig dazu verurteilt worden, von jedem verkauften CD-Brenner eine Urheberrechtsabgabe abzugeben. Ende Dezember kündigte die Verwertungsgesellschaften (VG) Wort und Bild-Kunst eine Urheberrechtsabgabe auf komplette PCs an.
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