Sony freut sich über Napster-Urteil

Urheberschutz sei gestärkt worden / japanischer Konzern sieht keine Zukunft für den Service

Das Urteil des 9th U.S. Circuit Court of Appeals in San Francisco in Sachen Napster ist vom japanischen Unterhaltungskonzern Sony begrüßt worden. Ein Konzernsprecher erklärte in Tokio, die Urheberrechte von Künstlern und Firmen seien gestärkt worden. Damit habe das Gericht sich der Argumentation der Kläger angeschlossen.

Sony hatte bereits im Dezember vergangenen Jahres den Einstieg von Bertelsmann bei Napster in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ als ungeeignet bezeichnet. Der Präsident des japanischen Elektronik- und Musikkonzerns, Nobuyuki Idei, hat auch die Einladung Bertelsmanns, den firmeneigenen Musik-Katalog über Napster zu vermarkten, abgelehnt.

Wie im „Newsflash“ von ZDNet berichtet hat gestern eine dreiköpfige Richterriege des 9th U.S. Circuit Court of Appeals in San Francisco das Verfahren gegen die Musiktauschbörse Napster an ein rangniedrigeres Gericht zurückverwiesen. Damit kann der Dienst zumindest bis zur nächsten Gerichtsinstanz am Netz bleiben. Weiterhin drohen dem Unternehmen aber Schadenersatzzahlungen an die Musikindustrie in Millionenhöhe.

Laut einer internen Umfrage des neuen Napster-Besitzers Bertelsmann unter 25.000 Anwendern des Tauschservices haben sich 70 Prozent bereit erklärt, für Napster eine monatliche Abo-Gebühr zu zahlen. Eine Umfrage von ZDNet ergab allerdings ein deutlich anderes Resultat.

ZDNet bietet die neuste Napster 2.0 Beta 9-Version zum Download an. Darüber hinaus hat ZDNet ein Napster-Special erstellt.

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