IOT: „Unnachgiebigkeit der Telekom schadet der Wirtschaft“

Gericht entschied zugunsten des deutschen Telekommunikationsunternehmens / Onlinezeit werde sich dadurch verringern

„Die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) sollte weder ein Gericht, noch eine Regulierungsbehörde nötig haben, die ihr sagt, was das Richtige für die Verbraucher ist“, meinte der Gründer und Sprecher der Initiative „Internet ohne Taktung“ Philipp Sudholt zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münsters (ZDNet berichtete).

Das OVG entschied sich gegen die Entscheidung der Regtp. In der Urteilsbegründung meinte das Gericht: „Man kann die Deutsche Telekom nicht dazu verpflichteten, eine Großhandels-Flatrate zum Pauschalpreis anderen Internet-Providern zur Verfügung stellen“. Damit ist das Urteil vorerst zugunsten des rosa Riesen ausgefallen.

„Die Unnachgiebigkeit der Deutschen Telekom zwingt die Verbraucher dazu, ihre Online-Zeit zu begrenzen. Die Telekom versagt den Kunden nicht nur einen großen Vorteil, den viele andere Länder schon haben, sondern gefährdet auch die Zukunft unserer gesamten Wirtschaft“, meinte der IOT-Sprecher weiter.

Sudholt appelliert: „Es ist Zeit, dass die Telekom ihre juristischen Scharmützel und die Verzögerungstaktik aufgibt und erkennt, dass es günstige Pauschaltarife sind, die dem Internet in Deutschland zum Durchbruch verhelfen.“ Nur mit günstigen Pauschaltarifen würden die Verbraucher das Internet ohne die tickende Uhr im Hinterkopf nutzen können.

ZDNet berichtet in einem News Report zum Thema Flatrates über die neuesten Entwicklungen auf dem Flatrate-Markt und rechnet vor, für wen sich der Pauschaltarif lohnt. Das Flatrate-Forum bietet eine Diskussionsplattform zum Thema.

Kontakt:
Internet ohne Taktung, Tel.: 030/ 34651300

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