Urteil: Mobilnummer muss bei Anbieterwechsel bleiben

Kölner Gericht stimmt Regtp zu / Regelung soll ab kommenden Februar in Kraft treten / Wettbewerb soll dadurch gefördert werden

Ab kommenden Februar müssen Mobilfunkbetreiber garantieren, dass Kunden bei einem Anbieterwechsel ihre Rufnummer behalten können. Dies entschied das Verwaltungsgericht in Köln. Es wies eine Klage von D2 Vodafone und Detemobil gegen diese Verpflichtung ab.

Die beiden Unternehmen waren gegen eine dementsprechende Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Regtp) vor Gericht gezogen. Sie hatten mit hohen Kosten argumentiert.

Das Kölner Gericht begründete sein Urteil (AZ: K 4430/00, 11 K 4437/00, 11 L 2512/00 und 11 L 9/01) mit dem Verweis auf die Vorteile für den Verbraucher. Mit der Übertragbarkeit der Nummer werde das Wechseln zu einem billigeren Anbieter leichter und der Wettbewerb gefördert.

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Kontakt:
D2 Vodafone-Hotline, 0800/1721212

Regulierungsbehörde, Tel.: 0228/149921 (günstigsten Tarif anzeigen)

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