Im Prozess gegen die US-Musiktauschbörse Napster hat die Richterin Marilyn Patel in San Francisco damit gedroht, die Internet-Plattform des Unternehmens zu schließen. Dies werde dann der Fall sein, so Patel, wenn Napster die Auflage nicht erfüllt haben sollte, urheberrechtlich geschützte Musikstücke auf seiner Website zu sperren. Dazu hatte die Richterin die Internet-Tauschbörse Anfang März verpflichtet.
Der klagenden US-Musikindustrie zufolge können über Napster aber immer noch geschützte Titel abgerufen werden. Die Richterin meinte zu Napster: „Sie haben dieses Monster geschaffen. Jetzt sehen Sie zu, wie sie zurechtkommen“.
Das Napster-Unternehmen hatte zuvor mitgeteilt, es habe die auf die Katalogisierung von musikstücken spezialisierte Firma Gigabeat übernommen (ZDNet berichtet).
Napster hatte am 14. März wegen der Auflagen der Richterin ein Filtersystem gestartet, mit dessen Hilfe die 135.000 von der Industrie angegebenen Titel gesperrt werden sollen (ZDNet berichete). Dies funktioniert aber nach Angaben der Musikindustrie noch nicht vollständig. Napster selbst gibt an, alles für die Sperrung der betreffenden Musiktitel zu tun. Die von der Musikindustrie übergebenen Listen seien jedoch fehlerhaft und erlaubten keine umfassende Sperrung der urheberrechtlich geschützten Musikstücke.
ZDNet bietet den Napster für Windows zum Download an. Eine Version für Linux steht unter fileforum.efront.com/… zum kostenlosen Download bereit. Darüber hinaus hat ZDNet ein Napster-Special erstellt. Wissenswertes rund um das Format bietet ein MP3-Special.
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