Verwaltungsgericht entscheidet über „letzte Meile“

Entgültige Klärung darüber, unter welchen Bedingungen die Telekom die Leitungen an Mitbewerber vermieten muss

Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Berlin hat am Mittwoch die entscheidende Verhandlung über den Streit um den Wettbewerb im Telefon-Ortsnetz begonnen. Konkret geht es um die Frage, unter welchen Bedingungen die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) ihren Konkurrenten auf der so genannten letzten Meile einen direkten Zugang zu Endkunden gewähren muss. Streit gibt es vor allem um die Preise, die der Ex-Monopolist von seinen Konkurrenten für die Leitungsmiete verlangen darf.

Die Telekom hatte seit 1997 mehrfach erfolglos gegen die vom damaligen Bundespostministerium und später von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post festgelegten Entgelte geklagt.

Anders als der Fernbereich wird das Ortsnetz auch heute noch weitgehend von der Deutschen Telekom dominiert. Nach Angaben der Wettbewerber sind die dort vorhandenen Leitungen noch zu 98,5 Prozent in der Hand des Ex-Monopolisten. Die neuen Anbieter müssen deshalb in der Regel die Leitungen von der Telekom mieten. Diese Praxis wurde sowohl von der Telekom-Konkurrenz als auch von der Europäischen Kommission gerügt, die erst Anfang des Jahres eine Entzerrung des Wettbewerbs im Ortsnetz angemahnt hatte.

Eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts sagte, eine Entscheidung werde frühestens am späten Nachmittag erwartet.

Kontakt: Deutsche Telekom, Tel.: 0800/3301000

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