Mit der Zustimmung zur Änderung der Frequenzzuteilungs-Verordnung als Tagesodnungspunkt 39 der Sitzung ab 9:30 Uhr macht der Bundesrat den Weg für die Nutzung der Stromleitung zum Internet-Surfen frei. Der Sprecher der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Regtp), Harald Dörr, sagt, dass durch die Änderung der „Nutzungsbedingung 30“ seine Behörde keine zusätzlichen Frequenzen für die Powerline-Übertragung freigeben muss: „Das war ja lange Zeit der Streitpunkt, dass die Ingenieure die vorgesehenen Frequenzen nicht einhalten konnten. Die tasten sich langsam an die Richtwerte ran, die starten ja nicht gleich mit dem optimalen Ergebnis.“
Deshalb habe man Pilotprojekte in Gegenden erlaubt, wo mit relativ geringen Interferenzen zu rechnen sei. „Während der Erprobungsphase gibt es eben solche Störungen.“ Wann genau die vom Bundesrat verabschiedete Verordnung in Kraft treten wird, konnte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber ZDNet nicht sagen. Harald Dörr nannte den 1. Juli als Stichtag. „Ab dann wird der Markt entscheiden, welches System überlebensfähig ist. Denn jetzt können die Anbieter – platt gesprochen – auch garantieren, dass das, was ins Kabel reingeht, auch drinbleibt.“ Kritiker von Powerline hatten im Vorfeld auf verstärkten Elektrosmog verwiesen.
Kontakt:
Regulierungsbehörde, Tel.: 0228/149921 (günstigsten Tarif anzeigen)
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