Telefonfirmen dürfen nach Angaben der „Financial Times Deutschland“ beim Aufbau der neuen UMTS-Mobilfunknetze teilweise zusammenarbeiten. Wie die Zeitung berichtete, wird die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post am heutigen Dienstag auch die gemeinsame Nutzung von Basisstationen gestatten.
Dies sei nun technisch möglich, ohne dass die in den Lizenzbedingungen geforderte Unabhängigkeit der einzelnen UMTS-Netze in Gefahr sei. Grundsätzlich plane die Behörde, jede Kooperation zwischen den sechs deutschen Netzbetreibern einzeln zu prüfen. Die Mobilfunkfirmen hoffen durch die gemeinsame Nutzung von Standorten und Anlagen auf Einsparungen in Milliardenhöhe.
Vor einem Monat kam das Gerücht auf, dass die Marktführer D1 und D2 eine Klage gegen die UMTS-Kooperation ihrer Konkurrenten planen. Es könne nicht angehen, dass die Lizenzbedingungen aufgeweicht werden, so die Unternehmen. Offensichtlich fürchten die Telekom (Börse Frankfurt: DTE) und Vodafone (Börse Frankfurt: VWL) Wettbewerbsnachteile, durch die Kooperationen der Konkurrenten.
Der Telekom-Regulierer Matthias Kurth steht einer Allianz der Mobilfunkanbieter beim Aufbau der UMTS-Netze positiv gegenüber. Mit Blick auf die immensen Kosten für die Firmen bei der Ersteigerung der Lizenzen räumte er vor kurzem eine „gewisse Verantwortung“ für den Erfolg des Mobilfunkstandards der dritten Generation ein. Dieser Verantwortung wolle die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) auch nachkommen – beispielsweise „bei den Bestrebungen einiger Netzbetreiber, gemeinsam Antennen und Basisstationen zu nutzen“.
Gleichzeitig würde sich damit auch die Zahl der Sendestandorte verringern. Die könnte laut Kurth dazu beitragen, Ängste der Bevölkerung vor gesundheitlichen Belastungen durch die Masten zu mindern.
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