Das Elmshorner Telekommunikationsunternehmen Talkline hat beim Verwaltungsgericht in Köln Klage gegen eine Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) eingereicht. Die Behörde hatte abgelehnt, das Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Telekom (Börse Frankfurt: DTE) für den Wettbewerb zu öffnen.
Stein des Anstoßes ist eine Entscheidung der Regulierungsbehörde vom 8. Mai. Sie lehnte den Vorstoß von Talkline ab, das T-DSL-Netz der Telekom für schnellen Internet-Zugang mitzunutzen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Telekom für die Nutzung durch Talkline extra neue Technik hätte anschaffen müssen (ZDNet berichtete). Talkline wurde seit dem nicht müde, die Entscheidung als „herben Rückschlag“ für die weitere Liberalisierung des deutschen Telekommunikationsmarktes zu geißeln.
Laut Telekommunikationsgesetzt bestehe eine Zusammenschaltungspflicht, so Talkline. Nach Ansicht der Firma muss die RegTP die Telekom dazu anhalten, „langfristig die technischen Voraussetzungen für eine dauerhafte breitbandige Verbindung der ATM-Netze zu schaffen“.
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Talkline, Tel.: 01803/2003 (günstigsten Tarif anzeigen)
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1 Kommentar zu Talkline zieht gegen RegTP-Entscheidung vor Gericht
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Entbündelung
Ich habe sehr viel Interesse die technische Situation der Unbündelung in Deutschland. Wirklich habe ich nur Interesse zu wissen wie RegTP hat Umbundling im Deutschland reguliert. In einigen Ländern (UK, Frankreich) wurde eine Frequenzmaske definiert und in anderen gibt es eine maximal Nummer von ADSL, SHDSL, usw im Kabel die instaliert sein können.
Aber ich habe keine Ahnung wie es in Deutschland ist. Wo kann ich den Dokument der RegTP darüber lesen ?
Antoworten sie mir bitte an daniel6666es@yahoo.es
Vielen dank.