Ist der Internet-Auftritt von ARD und ZDF illegal?

BDZV will nur "programmbegleitende" Sites für die öffentlich-rechtlichen Sender erlauben / Klage angedroht

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat auf dem Multimedia-Kongress „Zeitung online 2001“ in Berlin die Expansion von ARD und ZDF im Internet als eindeutig rechtswidrig bezeichnet. Das berichtete die „Süddetutsche Zeitung“. Sämtliche Engagements, die über eine Begleitung der Fernseh-Programme hinausgingen, seien illegal, habe BDZV-Bereichsleiter Kommunikation und Multimediea, Hans-Joachim Fuhrmann, erklärt. Der Bundesverband erwäge eine Klage.

Fuhrmann habe seine Ausführungen mit der Forderung verbunden, jede Art von Werbung, Sponsoring und E-Commerce von den öffentlich-rechtlichen Internet-Seiten zu verbannen. Zudem soll der BDZV das ZDF aufgefordert haben, „die Kooperation mit T-Online (Börse Frankfurt: TOI) auf ein zulässiges Maß zurückzufahren“.

Bereits im März hatte der BDZV verlautbart, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten würden mit ihrem Internet-Angebot gegen geltendes Recht verstoßen. Nur die parallele Übertragung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen sowie programmbegleitende Informationen im Netz gehörten zum verfassungsmäßigen Auftrag von ARD und ZDF. Dies gehe aus einer Expertise des Leipziger Medienrechtlers Christoph Degenhart für die deutschen Zeitungsverlage hervor.

T-Online und ZDF hatten zur CeBIT 2001 im März eine Partnerschaft zur Vermarktung von Nachrichten im weltweiten Datennetz angekündigt. Die vor vier Jahren gegründete Partnerschaft des ZDF mit MSNBC, einem Joint-venture des Software-Konzerns Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) und dem US-Fernsehsender NBC, wurde damit abgelöst. Sie war gescheitert, weil der vierte Rundfunkänderungs-Staatsvertrag die öffentlich-rechtlichen Sender verpflichtet, Internet-Dienste nur werbefrei anzubieten.

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