Napster darf zurück ins Netz

Berufungsgericht hebt Entscheidung wieder auf / Beginn des kommerziellen Angebots noch "in diesem Sommer"

Die US-Musiktauschbörse Napster darf vorerst zurück ans Netz. Ein Berufungsgericht in Kalifornien hob am Mittwoch die Entscheidung eines Bundesgerichts wieder auf, das vor einer Woche den Betrieb von Napster weiter verboten hatte.

Zur Begründung hieß es damals, das Unternehmen habe noch immer kein Filtersystem, das das Kopieren urheberrechtlich geschützter Titel per Internet hundertprozentig verhindere. Die Erlaubnis des Berufungsgerichts soll nun gelten, bis das Gericht eine endgültige Entscheidung gefällt hat.

Napster-Anwalt Jonathan Schwartz sagte, das Unternehmen prüfe den Richterspruch. Napster kämpft seit Monaten gegen Klagen zahlreicher Plattenfirmen, die dem Gratisangebot systematische Urheberrechtsverletzungen vorwerfen. Daran änderte zunächst auch die Allianz mit dem Bertelsmann-Konzern nichts.

Das deutsche Unternehmen will aus Napster einen kostenpflichtigen Abo-Dienst machen. Bertelsmann-Chef Thomas Middelhoff hatte ursprünglich den 1. Juli als Starttermin genannt, musste dies aber wegen der Schwierigkeiten Napsters, ein effektives Filtersystem zu installieren, aufgeben. Das Unternehmen will sich mittlerweile nicht mehr auf einen genauen Termin festlegen und spricht von einem Beginn des kommerziellen Angebots „noch in diesem Sommer“.

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