Einzelgesprächsnachweis muss kostenlos sein

Ungekürzte Nummern sind Voraussetzung, um Telefonkosten von der Steuer absetzen zu können / Für Service darf keine Gebühr erhoben werden

Will man die Telefonkosten von den Steuern absetzen, braucht man einen Einzelverbindungsnachweis mit ungekürzten Rufnummern. Der Telefonanbieter darf dafür weder eine einmalige noch eine monatliche Gebühr erheben, berichtet das Telekommunikationsmagazin „connect“ in seiner aktuellen Ausgabe, die am 20. September erscheint.

Dem Bericht zufolge hätten Kunden laut dem Paragraph 14 der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung Anspruch auf die kostenlose Übermittlung des Verbindungsnachweises mit vollständigen Rufnummern oder die Variante mit XXX anstelle der letzten drei Ziffern. Nur jeweils eine der beiden Möglichkeiten ist gratis. Wörtlich heißt es dazu in der TK-Kundenschutzverordnung der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP): „Verlangt der Kunde für Sprachkommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung, so hat der Anbieter im Rahmen der technischen Möglichkeiten und der datenschutzrechtlichen Vorschriften diesen Einzelverbindungsnachweis zu erteilen.“

„Die Telekommunikationsunternehmen müssen dem Kunden den Einzelverbindungsnachweis ohne Grundgebühr anbieten. Ausgenommen davon sind jedoch Prepaid-Angebote im Handy-Bereich“, sagte der RegTP-Sprecher Rudolf Boll im Gespräch mit ZDNet. „Wir haben im Internet eine Positiv-Liste der Unternehmen, die die Voraussetzungen für den Standardeinzelverbindungsnachweis erfüllen. Sonst kommen sie nicht in diese Liste.“

Die Standardform des Einzelverbindungsnachweises umfasst das Datum, die Anschlussnummer sowie die gewählten Rufnummern. Darüber hinaus müssen zwei der Merkmale wie Beginn, Ende oder Dauer der Verbindung sowie entweder Tarifeinheit oder das Entgelt für das Einzelgespräch aufgelistet sein.

Kunden, die über diverse Anbieter telefonieren, müssen grundsätzlich bei jedem der TK-Unternehmen einen Antrag stellen. Für Call-by-Call-Telefonate, die über die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) abgerechnet werden, genüge oft der bei der Telekom gestellte Antrag.

Kontakt: Deutsche Telekom, Tel.: 0800-3300700

RegTP, Tel.: 0228/149921 (günstigsten Tarif anzeigen)

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