Infomatec geht in Berufung

Schadenersatz für Kleinanleger erscheint wieder unsicher

Nachdem die früheren Vorstände des insolventen Unternehmens Infomatec Gerhard Harlos und Alexander Häfele gestern vom Landgericht Augsburg zur Zahlung von 100.000 Mark Schadenersatz an einen enttäuschten Kleinanleger verurteilt worden waren, will man jetzt in Berufung gehen. Das bestätigte der Anwalt von Gerhard Harlos, Panos Pananis, gegenüber ZDNet Deutschland.

„Wir vertreten Herr Harlos in einem in dieser Sache anhängigen Strafverfahren. Aber ich kann bestätigen, dass wir an der Berufung gegen das Augsburger Zivilurteil mitarbeiten werden“, so Pananis. Infomatec hatte im Mai 1999 eine Ad-Hoc-Mitteilung über einen 55 Millionen Mark-Vertrag mit Mobilcom (Börse Frankfurt: MOB) veröffentlicht, obwohl das Volumen des Auftrags lediglich neun Millionen Mark betragen und der Rest der Summe nur in einer Absichtserklärung erwähnt wurde. In ihrer Entscheidung legten die Augsburger Richter fest, dass den Kleinanleger, der seine Kaufentscheidung aufgrund der fehlerhaften Ad-Hoc-Mitteilung getroffen hatte, keine Schuld an seinen Verlusten treffe.

Ein Richterkollege vom Amtsgericht München I hatte dieses Verschulden in einem anderen Verfahren jedoch bejaht. In dem Ende Juni erlassenen Urteil entschieden die Juristen Harlos und Häfele hätten nicht bewusst eine falsche Ad-Hoc-Meldung herausgegeben. Man könne ihnen ihre Handlungen nicht vorwerfen. Sowohl gegen die Firma Infomatec als auch gegen die früheren Vorstände Harlos und Hefele sind verschiedene Straf- und Zivilverfahren anhängig, die von unterschiedlichen Klägern angestrebt werden. In München hatte ebenfalls ein Kleinanleger geklagt.

„Das ist eine Grundsatzfrage, die geklärt werden muss“, formulierte es Pananis am Dienstag. Deshalb werde man vor dem Oberlandesgericht München Berufung einlegen.

Kontakt:
Infomatec, Tel.: 0821/74910 (günstigsten Tarif anzeigen)

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