Urteil: Telekom muss Ortsnetz weiter öffnen

OVG entscheidet: Konzern muss für letzte Meile ihren Konkurrenten Angebote für Wiederverkäufer vorlegen

Die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) hat im Streit um eine weitere Öffnung des Ortsnetzes für ihre Konkurrenz erneut eine juristische Niederlage erlitten. Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster muss die Telekom für die so genannte letzte Meile ihren Konkurrenten Angebote für Wiederverkäufer vorlegen.

Das Gericht bestätigte damit einen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Es lehnte wie zuvor bereits das Verwaltungsgericht Köln eine Aufschiebung eines entsprechenden Beschlusses der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ab. Die Telekom hatte beantragt, diese Vorgabe aufzuschieben. Als Konsequenz aus dem Beschluss werden nun sinkende Preise erwartet. Ein Sprecher der RegTP nannte die Gerichtsentscheidung „einen gewichtigen Beitrag“ zum Wettbewerb im Ortsnetz.

Die Behörde hatte von der Telekom nach einer Beschwerde der Debitel AG bereits im März dieses Jahres ein Angebot für so genannte Reseller verlangt. Diese können die erworbenen Produkte an eigene Kunden weiter verkaufen. Sie agierten damit wie die Service-Provider im Bereich des Mobilfunks, sagte der RegTp-Sprecher.

Kontakt: RegTP, Tel.: 0228/149921 (günstigsten Tarif anzeigen)
Deutsche Telekom, Tel.: 0800/3301000

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1 Kommentar zu Urteil: Telekom muss Ortsnetz weiter öffnen

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  • Am 11. Oktober 2001 um 8:54 von Jeay

    ..immer noch eine halbe Sache..
    Is immer noch irgendwie schwer halbherzig…..eher ein Witz wie in vielen Bereichen wie etwa T-DSL + Flat. Miese machen um Marktanteile an sich zu ziehen is doch herzhaft unwirtschaftlich. Bin ja gespannt wann die Preise sauber nach oben abgeändert werden.

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