Der Aufstand der Pennystocks geht weiter: Nun hat auch Ejay (Börse Frankfurt: EJ1) vor der zweiten Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankfurt am Main eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Börse erwirkt. Im vorgelegten Beschluss wird der Börse untersagt, das geänderte Regelwerk Neuer Markt dahingehend anzuwenden, dass Ejay auf Grund der Kriterien Aktienkurs und Marktkapitalisierung aus dem Neuen Markt ausgeschlossen wird.
Der Beschluss ist laut Ejay gleichbedeutend mit einer Fristverlängerung von sechs Monaten. Damit bleibt das Unternehmen bis zum 1. April 2002 von den Ausschlusskriterien unberührt.
Ende dieser Woche wird mit Kabel New Media das erste Unternehmen den Neuen Markt verlassen müssen. Die Firma hatte im Juli in einer Ad-hoc-Mitteilung bekannt gegeben, dass der Vorstand des Unternehmens einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt hat. Bereits mit Wirkung vom 28. Juni war ein Zahlungsstopp veranlasst worden (ZDNet berichtete).
Ebenfalls im Juli hatte die Deutsche Börse die Regeln des Neuen Marktes in Angriff genommen (ZDNet berichtete). So genannte „Zockerwerte“ sollen aus dem Index verbannt werden. Wie bei der Technologiebörse Nasdaq sollen Pennystocks, also Aktien, die längere Zeit unter einem Euro notieren, aus dem Index fallen. Anfang Dezember notierte mit Letsbuyit.com (Börse Frankfurt: LBC) erstmals eine Aktie am Neuen Markt unter der Marke von einem Euro. Inzwischen notieren deutlich mehr als 25 Firmen unter der psychologisch wichtigen Marke.
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Deutsche Börse AG, Tel.: 069/21010 (günstigsten Tarif anzeigen)
Ejay, Tel.: 0711/62031-000 (günstigsten Tarif anzeigen)
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