Der in Internet-Kreisen bekannte Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hat mitgeteilt, dass die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) den Begriff „Internet“ als Marke eingetragen hat (Az.: 300 20 882.0/38; Markenblatt vom 31. Oktober.2001, S.14.281). Diese Marke unterscheide sich von der normalen Schreibweise für Internet angeblich einzig dadurch, dass das zweite „t“ in der Art das „@“-Zeichens geschrieben sei.
Gravenreuth stellt nun die Frage, ob nach dem Casus „Magenta“ und „T“-Zeichen eine weitere Abmahnwelle droht (ZDNet berichtete). Bei der Telekom erklärte man auf Nachfrage, der Antrag sei auf Betreiben der Internet-Tochter T-Online (Börse Frankfurt: TOI) gestellt worden. Nachfragen dort durch ZDNet blieben bislang unbeantwortet.
Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für „Internet“ umfasst laut dem Anwalt: „Apparate zur Aufzeichnung, Übertragung, Verarbeitung und Wiedergabe von Ton, Bild oder Daten für die Telekommunikation; Druckereierzeugnisse, nämlich Telefonbücher und sonstige Verzeichnisse für die Telekommunikation; Installation, Wartung und Reparatur von Einrichtungen für die
Telekommunikation; Telekommunikation; Vermietung von Einrichtungen für die Telekommunikation; Vermietung von Apparaten zur Aufzeichnung, Übertragung, Verarbeitung und Wiedergabe von Ton, Bild oder Daten für die Telekommunikation; Projektierung und Planung von Einrichtungen für die Telekommunikation; Vermietung der Zugriffszeit zu Datenbanken in Form der Zurverfügungstellung des Zugangs zum Internet für Dritte (Onlinedienst und
Internetprovider) und der Zurverfügungstellung von über das Internet abrufbaren Inhalten“
Verstöße gegen den Eintrag könnte die Telekom in ähnlicher Weise ahnden wie im Falle der Site „Boersenshirts.de“ (ZDNet berichtete). Der Betreiber Ole Mörk bot ein so genanntes „T-Shi(r)t“ für 25 Mark an. Die Vorderseite zeigte ein verfremdetes Logo der Deutschen Telekom mit dem Schriftzug „T-Shi(r)t“. „Nur kurze Zeit, nachdem wir das Shirt angeboten hatten, flatterte uns der Brief der Telekom in Haus“, erklärt er gegenüber ZDNet. Darin heißt es, dass „geschützte Zeichen“ wie der Buchstabe T, die Farbe Magenta und die „grauen Quadrate (Digits)“ verwendet würden. Durch die Wortkombination „T-Shit“ werde die „geschäftliche Ehre und die Markenrechte“ der Telekom verletzt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wäre eine Vertragsstrafe von 10.000 Mark fällig.
Ein Bußgeld in selber Höhe drohte die Telekom dem Autorenservice My favourite books an. Der Online-Dienstleister hatte in einer Anzeige großflächig die Farbe Magenta verwendet, welche sich die Telekom für den Bereich Telekommunikation und Online markenrechtlich hat schützen lassen. „Wir mussten das tun, um einen Präzedenzfall zu verhindern“, sagte ein Sprecher der Deutschen Telekom damals gegenüber ZDNet.
Kontakt: Deutsche Telekom, Tel.: 0800/3301000
Neueste Kommentare
12 Kommentare zu Telekom hat „Internet“ als Marke schützen lassen
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Das Internet gehört nicht der Telekom!
Darum boykottiert diese Raffzähne,
wo Ihr könnt !
T-online?
Ich bin T-Online-Kunde… noch. Wenn da Abmahnungen kommen, werde ich mir wohl nen Liberaleren und weniger Geldgeilen und Markenrechtsgeilen Provider suchen!
Internet Schutz
Die Telekom ist eine Seite, es ist schon verwegen, eine Farbe schützen zu lassen, oder einen gängigen Begriff wie "Internet". Die andere Seite sind diejenigen, die zulassen, dass ein solcher Schutz eingetragen wird.
Es ist einfach lächerlich und unverschämt was sich manche Zeitgenossen herausnehmen.
Markenrechte
Irgendwo muß man der Telekom ja dankbar für das ausnutzen aller rechtlichen Möglichkeiten sein. Durch die (hoffentlich) einsetzende öffentliche Diskussion sollten die Politiker angehalten werden einen Weg zu finden diesem unheilvollen Tun ein Ende zu setzen. Markenrechte müssen geschützt werden – das ist unstrittig – Auswüchse hierbei zu verhindern – das ist Aufgabe der Politik, der Gesetzgebung. Es ist an der Zeit die Politik an ihre gesetzgeberischen Aufgaben zu erinnern. Gesetzgebung kann nicht enden indem ein Gesetz verabschiedet wird. Die Pflege der Rechtsordnung ist ein fortwährender, manchmal unbequemer Prozess dem sich die Politik offenbar nur zu gern entziehen möchte. Typisches Beispiel hierfür ist aus meiner Sicht das Markenrecht.
Die Spinnen die …….
Markenschützer. Ich glaube die haben auch Vorschriften, was geschützt werden darf. Dazu gehören Logos oder bestimmte Markennamen. Worte mit beschreibenden Namen oder aus dem Duden sind nicht schützbar (Explorer). Hier sollte nicht das Recht neu erfunden werden sondern der Stall ausgemistet. Wer hat hier wieviel Geld eingesteckt das würde mich eher mal interessieren….
BT
Wo soll das enden?
Nun ist aber genug. Wo gibts den so was, einzelene Buchstaben, Farben und nun auch noch allgemeingültige Weltweit verwendete Begriffe. Da schütze ich doch mal schnell einige Begriffe wie Auto, Haus usw, die Farben rot und schwarz für mich. Geht doch alles so einfach. Ich kann nur hoffen das die Telekom damit nicht durchkommt.
kinder kriegen
ich laß mirs kinderkriegen patentieren und dann gemma erst ma gebühr zahlen, gelle…
Schützt die Farben!
Nachdem bald alle Wörter geschützt sind, kommen dann die restlichen Farben dran.
So langsam wirds pervers…
Aber kann man was dran hindern, dass die Giganten sich die Welt aufteilen? Die Giganten, die wir durch unsere Solidarität und Kaufkraft stützen?
Wenn ja, ich bin dabei!
Markenschutz als Spiel der Rechtsperversion
Die Telekom treibt es immer dreister und alle Welt schaut zu. Was macht man mit "Geschäftspartnern" die Ihre Kunden ständig neu veräppeln ?
Man läßt Sie fallen !
Der Kunde hat mehr Macht als die Deutsche Dellekomm des Herrn Dr. Sommer.
Man muß diesen Markenschützern solange die Kundshaft verweigern bis sie Pleite sind. Wenn das nicht schon der Fall ist…
@ ein Symbol ?
Wenn ich den Artikel richtig gelesen habe, hat sich die Telekom den Namen Intern@ schützen lassen. Es gab doch schon Urteile, die ein "@" als kein Schriftzeichen anerkannt haben und damit nicht in einem Markennamen vorkommen dürfen. Damit hat sich die Telekom "Intern" schützen lassen. – So ein Quatsch !!!!
Die patentämter machen auch jeden Mist mit
Alles Banane oder was?
Wer ab jetzt also ein magentafarbenes T ins internet stellt erhält die Todesstrafe?
So langsam wird es lächerlich…
Sind den die Patentamte nicht mehr bei Trost?
Wenn ich sowas lese könnte ich mich totlachen, wenn das nicht so ernst wäre. Ich glaube ich lasse mir die Null (0)und die Eins (1) patentieren, dann möchte ich mal sehen wie das weitergeht. Es gibt sowas wie umgangssprache und die muss jedem immer und uneingeschränkt zur Verfügung stehen, da ist der Gesetzgeber mal langsam gefordert anstatt abstruse Gesetztespakete (Otto-Katalog) durchzukloppen, die den Bürger in seinen Grund- Menschenrechten verletzt.