Yahoos Nazi-Prozess geht weiter

Klageführende Organisationen gehen in die Berufung / Wie viel Macht hat US-Gericht?

Die Jüdische Studenten-Union in Frankreich (UEJF) und die Internationale Liga gegen Rassismus und Antisemitismus (LICRA) haben beim Ninth Circuit Court of Appeals Berufung gegen ein Urteil von Bezirksrichter Jeremy Fogel eingereicht. Die Organisationen wollen durchsetzen, dass ein Verbot von Nazi-Memorabilita in Auktionen von Yahoo (Börse Frankfurt: YHO) auch in den USA Gültigkeit erlangt. Sie argumentieren, dass ein US-Richter in San Jose, Kalifornien, keine Befugnisse habe über sie zu bestimmen, da sie dort keine Niederlassung unterhielten. Das Urteil von Fogel sei als nichtig anzusehen.

Der amerikanische Richter hatte vor rund vier Wochen erklärt, das im vergangenen Jahr von einem französischen Gericht erlassene Verbot von nationalsozialistischem Material in Auktionsräumen sei unwirksam. Fogel urteilte, französisches Recht könne nicht auf ein amerikanisches Unternehmen angewandt werden.

Das französische Gericht hatte Yahoo unter Androhung einer Strafe von täglich 14.000 Dollar dazu gezwungen, die fraglichen Angebote von seiner Versteigerungs-Site zu nehmen. Daraufhin war der Online-Dienst vor ein US-Bundesgericht gezogen, um die französischen Gesetze für in den Vereinigten Staaten unanwendbar erklären zu lassen.

Yahoo France und Yahoo Inc. waren von der UEJF und der LICRA im Februar 2000 verklagt worden (ZDNet berichtete). Die Klage bezog sich unter anderem auf Internet-Seiten, auf denen Nachbildungen von Behältern des in den Konzentrationslagern verwendeten Nervengases Zyklon B und Hakenkreuz-Armbinden zu ersteigern sind. Die Tochtergesellschaft Yahoo France hat derartige Objekte nicht im Angebot. Internet-Nutzer können jedoch über Suchmaschinen auf die Websites von Yahoo in den USA zugreifen.

Kontakt:
Yahoo, Tel.: 089/231970 (günstigsten Tarif anzeigen)

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