Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) hat gestern im Kartellrechtsprozess die erste von zwei für diese Woche erwarteten Erklärungen an das Gericht eingereicht. Das Schreiben vom Montag ist eine Stellungnahme zur im November getroffenen Einigung mit dem US-Justizministerium und neun von 18 klageführenden Bundesstaaten.
Darin wird erläutert, dass das beabsichtige Abkommen den Statuten des Tunney Act entspricht. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass eine Einigung in einem Kartellrechtsprozess in öffentlichem Interesse ist. Ansonsten könnte ihr nicht stattgegeben werden. Auf nur drei Seiten werden angeblich alle Gespräche zwischen Vertretern des Konzerns und der Regierung aufgelistet. Darüber hinaus habe es keine Deals mit Beamten gegeben. „Das Tunney Act soll sicherstellen, dass es keine Mauscheleien wie im ITT-Fall in den späten 60ern gibt“, erklärte der Anwalt Glenn Manishin von Kelley Drye & Warren. Im Falle von ITT hatte man der Nixon-Regierung politische Einflussnahme vorgeworfen.
Wie laufend berichtet sieht das vor wenigen Wochen ausgehandelte Abkommen vor, dass Microsoft den PC-Herstellern mehr Freiheiten für den Einbau von Software konkurrierender Firmen geben muss. Wettbewerbern soll das Unternehmen mehr technische Informationen über das Microsoft-Betriebssystem Windows geben.
Morgen wird Microsoft eine weitere Erklärung nachschieben: Darin wird es um die Fortsetzung des Kartellrechtsprozesses durch die US-Bundesstaaten Kalifornien, Connecticut, Florida, Iowa, Kansas, Massachusetts, Minnesota, Utah und West Virginia sowie dem District of Columbia gehen. Diese Länder hatten am vergangenen Freitag gefordert, der Softwarekonzern dürfe sein Betriebssystem Windows nur noch in einer vereinfachten Version anbieten. Sowohl die Internet-Zugangssoftware als auch die Multimedia-Elemente müssten aus Windows ausgekoppelt werden. Sollte sich Microsoft nicht auf die Forderung einlassen, müsse der Konzern den Quellcode des Internet-Explorers und eventuell auch des Betriebssystems Windows veröffentlichen. Rechtsexperten erwarten, dass die Anwälte der Softwarefirma Elemente dieses Vorschlags aufgreifen und in stark abgeschwächter Form ihrerseits unterbreiten werden.
Ebenfalls am morgigen Mittwoch wird der Rechtsausschuss des US-Senats eine Anhörung zum Thema „Die Microsoft-Einigung: Blick in die Zukunft“ abhalten. Daran teilnehmen sollen unter anderen der Red Hat-Chef Matthew Szulik und der bekannte Stanford-Professor und Softwareexperte Lawrence Lessig.
Die für den Kartellrechtsprozess zuständige Richterin Colleen Kollar-Kotelly hat bis Ende Februar Zeit, die verschiedenen Einigungsvorschläge zu prüfen. Der US-Senat könnte allerdings ebenfalls ein Wörtchen mitreden. „Die Richterin muss dem Senat folgen, sollte dieser mit zwei Drittel-Mehrheit für einen Vorschlag stimmen“, erläuterte der Kartellrechtsexperte Emmett Stanton von Fenwick & West aus Palo Alto, Kalifornien.
Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760 (günstigsten Tarif anzeigen)
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