Im Dezember 2000 verklagte die British Telecom 17 amerikanische ISPs (ZDNet berichtete). In einem Schreiben an das Bezirksgericht in White Plains, New York, pochte das größte Telekommunikationsunternehmen der Insel auf sein Patent auf Hyperlinks. Die ISPs würden unerlaubterweise die für das Internet grundlegende Technologie nutzen.
Kommende Woche soll nun die British Telecom ihre Patentrechtsklage sowie ihre Auffassung, Lizenzgebühren für die Link-Technologie verlangen zu können, vor Gericht vertreten.
BT wird vermutlich kommenden Montag dem Bundesgericht White Plains, New York, das besagte Patent von 1976 vorlegen. Dem Dokument zufolge soll man bereits lange Zeit vor dem Internet den Hyperlink-Standard patentiert haben. Das Patent läuft in fünf Jahren aus.
Auch der beklagte Internet Service-Provider Prodigy wird mit seinem Anwalt bei der Sitzung anwesend sein. BT führe einen schweren Prozess, so der Patentanwalt der Kanzlei McKenna & Cuneo, Jeff Schwartz. „Es sieht so aus, dass sie versuchen ihr (Patent) versuchen auf das Internet auszuweiten“, so die Einschätzung von Schwartz. „Sie werden irgendwie versuchen müssen zu argumentieren, dass was sie 1976 erfunden haben, erst über zehn Jahre später zum Einsatz gekommen ist.“
Web-Entwickler und Computer-Wissenschaftler verweisen jedoch auf einen Filmuntertitel des Stanford Research Institute für Computer-Wissenschaften von 1968, die die erste PC-Maus und eine Technologie namens Hyperlinks vorstellt.
Sollte BT mit seiner Klage durchkommen, würde auf die ISPs eine gewaltige Schadensersatzklage zukommen. „Das Urteil (für BT) würde eine substanzielle Bedeutung für das Internet haben, wie wir es heutzutage benutzen“, so Schwartz. Es kämen hohe Kosten auf die Endverbraucher zu, da die Internet-Anbieter Lizenzgebühren zu entrichten hätten, so Schwartz weiter.
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