Als „betrügerisch“ hat die Verbraucherorganisation UFC-Que Choisir die Abrechnungspraktiken der französischen Mobilfunkanbieter angeprangert. Bis zu 30 Prozent der abgerechneten Leistungen seien niemals erbracht worden, erklärte die Organisation am Montag. Sie drohte allen drei französischen Anbietern – Orange, Bouygues und SFR – Klagen an.
Die Fehlberechnungen ergeben sich laut UFC-Que Choisir aufgrund der Tatsache, dass angefangene Zeiteinheiten als ganze berechnet werden. So kämen regelmäßig für sechs bezahlte Stunden am Ende nur vier Stunden und 15 Minuten an tatsächlichen Gesprächen zusammen. Die ungenauen Rechnungen führten vollends dazu, dass über die Mobilfunkrechnungen eine Art „unsichtbare Steuer“ eingezogen werde. Diese seifür den Verbraucher aber nicht nachvollziehbar.
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2 Kommentare zu Mobilfunkanbieter wegen Abrechnungsweise in der Kritik
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Nur in Frankreich?
Mich wundert, dass dies in Deutschland noch nie aufgefallen ist. Da werden z.B. SMS-Gebühren kassiert, ohne dass die SMS tatsächlich beim Empfänger ankommt. Viel schlimmer ist jedoch die berühmte „volle Kostenkontrolle“. Bei Prepaid-Karten hat der Kunde keine Chance, die Gebührenabrechnung zu verfolgen, da keine Nachweise seitens der Mobilfunkbetreiber vorgelegt werden. Noch schlimmer ist es, wenn der Kunde Wenig-Telefonierer ist, und seine Rufnummer nach 12-15 Monaten gesperrt und das Restguthaben einkassiert wird und zwar auch dann, wenn der Kunde von entsprechenden „Gültigkeitsklauseln“ in den AGB der Anbieter keine Kenntnis hatte. Ich habe meine Konsequenzen daraus gezogen und werde erst dann wieder mobil erreichbar sein, wenn die Anbieter ihr Abzocker-Gebahren in vernünftigen Service umwandeln.
Kritik zur Abrechnungsweise der Mobilfunkanbieter: Das trifft auch in Deutschland zu !
Ich prozessiere z.Zt. mit Unterstützung des Verbraucherschutzes gegen einen deutschen Mobilfunkanbieter, der sogar von Stiftung Warentest für gut (besonders kundenfreundlich ?) befunden wurde.
Was mir dort berechnet wurde, ohne jegliche vernünftige Erklärung, zudem keine Aushändigung von Verbraucher- bzw. Tarifinformationen und auch keinen – wie vereinbart- Einzelverbindungsnachweis über alle Gespräche zu erhalten, das muss ganz laut angeprangert werden.
Aber statt Ihre Informationspflicht zu erfüllen wurde noch vor der ersten Mahnung bereits in der 5. Vertragswoche die SIM-Karte gesperrt. Nach mehr als 3-monatigen Vertröstungen zu meinen mehrmaligen eMail-Anfragen hat man jetzt lieber mit einem Inkassobüro und einem Rechtanwalt gedroht.
Wann wird von Stiftung Warentest einmal geprüft, welche Firmen die saubersten Vertragszeiten, die längsten zufriedenen Kunden und die wenigsten Reklamationen bei Abrechnungen haben, weil sie keine Abzocke betreiben ?
Dann würden sich so empfohlene Anbieter derartig hinterfotzige Spielchen mit Ihren Kunden nicht mehr leisten.