Joint-venture von T-Online und Springer abgemahnt

Kartellamt befürchtet Monopolstellung bei Beteiligung an bild.de

Das Bundeskartellamt hat dem Internet-Provider T-Online (Börse Frankfurt: TOI) eine Abmahnung wegen dessen geplanter Beteiligung an dem Nachrichten- und Unterhaltungsportal „bild.de“ des Axel Springer Verlages geschickt. Die Bonner Wettbewerbshüter befürchten nach Angaben eines Sprechers, die marktbeherrschende Stellung von T-Online könne durch den Einstieg bei „bild.de“ noch verstärkt werden.

Die Deutsche Telekom und der Springer-Verlag hatten im April 2001 als ersten Schritt für eine „umfassende Partnerschaft“ die Gründung einer gemeinsamen Tochtergesellschaft zwischen T-Online und Springer angekündigt (ZDNet berichtete). Die T-Online International AG will zu diesem Zweck 37 Prozent von „bild.de“ erwerben.

Das neue Unternehmen soll den Namen Bild.de/T-Online.de tragen. Siebert zufolge erging die Abmahnung an T-Online Anfang dieser Woche. Ob es tatsächlich zu einem Verbot komme, sei noch offen.

Kontakt: T-Online-Hotline, 0800/3305000

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