Das Bundesverfassungsgericht (BVG) verhandelt heute über den Streit um die Verteilung von rund 50 Milliarden Euro, die Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) bei der Vergabe der UMTS-Mobilfunklizenzen im Sommer 2000 eingenommen hatte. Die unionsgeführten Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sind der Auffassung, dass die Länder an den Versteigerungserlösen des Bundes zur Hälfte beteiligt werden müssen.
Sie verweisen in ihrer Klage darauf, dass die Lizenznehmer die Milliarden-Gebühren für den künftigen Multimedia-Mobilfunk als Betriebsausgaben geltend machen können und den Ländern deshalb Steuerausfälle in Höhe von 14 Milliarden Euro entstehen.
Die UMTS-Lizenzen waren im Sommer 2000 von der Regulierungsbehörde versteigert worden. Den Erlös von rund 99 Milliarden Mark vereinnahmte der Bund (ZDNet berichtete laufend).
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