Die Deutsche Bahn hat im Kampf gegen Sabotageakte bei Castortransporten einen Teilerfolg erzielt. So muss der niederländische Internet-Provider XS4All nach einem Beschluss eines Amsterdamer Richters sämtliche „Radikal“-Seiten blocken, die eine Anleitung für Bahnanschläge umfassen. Wie die Online-Ausgabe der „Financial Times Deutschland“ berichtete, verklagte das Unternehmen zudem die Internet-Suchmaschinen Google, Altavista und und Yahoo (Börse Frankfurt: YHO), entsprechende Seiten aus den Suchseiten zu entfernen.
Im Fall des niederländischen Providers hatte bereits 1996 der Generalbundesanwalt das Verfahren gegen diese Internet-Seiten übernommen. Das Verfahren war jedoch im Juni 2000 mit einer geringen Geldbuße eingestellt worden.
Nachdem die Sabotageanleitungen erneut im Internet auftauchten, zog die Deutsche Bahn den Provider vor ein Amsterdamer Gericht. Der Provider XS4ALL will die Begründung des Richters abwarten, die am 25. April um 15 Uhr abgegeben werden soll. Dann wolle der Internet-Anbieter über etwaige Schritte nachdenken.
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2 Kommentare zu Urteil: Bahn-Sabotageanleitung muss aus dem Web
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Wenn die Bahn so weiter
macht und mit Ihren Mitarbeitern weiter so umgeht als wären es Zahlen und Würstchen, braucht es keine Anleitungen im Internet, dann gibts genug Frustrierte die genügend Kenntnisse mit bringen und sich den Chaoten, Al Kaida etc. anschließen.
Vollständigkeit
Wenn schon überall darüber berichtet wird, was da angeblich böses im WEB sei, dann gehört dazu auch ein LINK, damit man sich selber ein Bild über die Sache und das Urteil machen kann. So ist die ganze Nachricht nichts weiter, als Hintergrundrauschen ohne Informationsgehalt.