In Berlin und Nürnberg haben die jeweiligen Landgerichte einstweilige Verfügungen gegen zwei Betreiber von 0190-Dialern erlassen. Das berichtet „Dialerschutz.de“. Die Unternehmen hätten es versäumt, den technischen Ablauf der Dialer-Nutzung und den damit verbundenen Dienstleistungsvertrag ausreichend darzulegen. Sollten sie wie bisher ihre Dialer-Software offerieren, droht ihnen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Die Verfügungen sei von einem Konkurrenten der Anbieter erwirkt worden, der vom Anwalt Boris Höller aus Bonn vertreten wird. Er erklärte gegenüber Dialerschutz.de, dass seinem Mandanten an einem „sauberen Wettbewerb“ gelegen sei.
Die Gerichte stützten ihre Verfügungen unter anderem auf seit Anfang dieses Jahres geltende Vorschriften über Fernabsatzverträge. Nach §§ 312b ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) müssen Verbraucher von Online-Händlern ausführlich über die entstehenden Kosten und die Vertragsbestimmungen informiert werden.
ZDNet warnt vor den jeweils neusten Maschen der Anbieter und hat die wichtigsten Nachrichten zu dem Thema in einem News-Report gesammelt.
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2 Kommentare zu Einstweilige Verfügung gegen Dialer-Betreiber
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Zu spät
Tja, meine Damen und Herren von Telekom & Dialer-Software,
das alles kommt wohl ziemlich spät!!! Ich habe jedenfalls schon meinen ISDN-Anschluss gekündigt. Die Telekom hat dem Treiben zugeschaut und kräftig mitverdient. Sie hätte schon längst, bei den ersten Betrugsfällen, ihre legalen Geschäftspartner (Kunden und ordnungsgemäße Dialer-Anbieter) schützen und gegen Betrüger vorgehen müssen.
Lachhafte Urteile
Solange Gerichte es versäumen notwendige Urteile auszusprechen wird man diesem Treiben kein Ende setzten.
Man stelle sich folgendes Senario vor:
Sie fahren innerhalb einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 kmh mehr als 40 kmh zu schnell, werden dabei von unseren freundlichen Polzisten dabei erwischt und der Beamte weißt Sie darauf hin, dass man seine Geschwindigkeit bitte ordnungsgemäß einhalten solle, andernfalls würde das nächste mal ein Strafe ausgesprochen.
Der Urteilsspruch kommt einer "freie Fahrt für alle Dialer Anbieter" Aussage ziemlich nahe.