Central District Court Magistrate Charles Eick, eine Art US-Richter in Los Angeles, hat Sonbicblue dazu verurteilt, die Fernsehkonsum-Gewohnheiten seiner Kunden zu überwachen. Dadurch soll herausgefunden werden, welche Sendungen sie aufzeichnen, kopieren und weiter versenden. Der Magistrat reagierte damit auf eine Klage durch verschiedene Medien-Schwergewichte wie Disney.
„Wir sind dazu verurteilt, unsere Kunden auszuspionieren. So könnte man das ohne große Umstände bezeichnen“, erklärte Sonicblue-Chef Ken Potashner. „Es ist als ob die Musikindustrie Microsoft dazu zwingt, die Outlook-Postfächer der Anwender nach MP3-Dateien zu durchsuchen“, sagte der Mitarbeiter der Privacy Foundation David Martin.
Disney dagegen verteidigte die Anordnung als mehr als gerechtfertigt. Sonicblue „muss lediglich anonyme Daten darüber abliefern, wie die kopiergeschützten Arbeiten der Kläger vervielfältigt und missbraucht werden“, so die Konzernsprecherin Michelle Bergman. Sonicblue gebe eine „unzutreffende Charakterisierung des Urteils“ ab. „Durch die gelieferten Daten können keine Bezüge zu Individuen hergestellt werden. Wir schützen lediglich unsere Inhalte mit Copyright darauf und alle, die davon abhängig sind.“ Der Sonicblue-Anwalt Laurence Pulgram von Fenwick & West widersprach umgehend: Man sei sehr wohl gehalten, individualisierte Daten zu sammeln. Genau das hätten die Klageführer auch verlangt.
Sonicblue war bereits im vergangenen Oktober durch verschiedene Fernsehanstalten und Filmunternehmen in den USA wegen seines digitalen Videorekorders (DVR) ReplayTV angeklagt worden. Damit können Anwender ähnlich wie bei einem herkömmlichen Gerät Fernsehsendungen mitschneiden und bearbeiten. Unter den Klägern befindet sich auch AOL Time Warner (Börse Frankfurt: AOL).
Pulgram kündigte Widerspruch gegen die Anordnung an. Werde diesem aber nicht stattgegeben, müsse man sich an die Weisung des Magistrates halten. Sonicblue war bis Ende des Jahres 2000 unter dem Namen S3 bekannt.
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