Regulierer legt Strafen für Telekom fest

Feste Fristen für Bereitstellung von Mietleitungen veröffentlicht / Bei Versäumnis pro Strafgebühr pro Tag / Konkurrenz jubelt

Der Wind weht der Telekom (Börse Frankfurt: DTE) stärker ins Gesicht: Die Regulierungsbehörde hat jetzt neue Richtlinien veröffentlicht, wonach der Ex-Monopolist seinen Konkurrenten Mietleitungen für den Endkunden schneller zur Verfügung stellen soll und empfindliche Strafen drohen, wenn diese Fristen nicht eingehalten werden sollten.

Pro Kalendertag Verzögerung muss die Telekom demnach fünf Prozent des monatlichen Überlassungsentgelts zahlen. Im Klartext: Lässt sich die Telekom einen Monat zu viel Zeit, muss das anderthalbfache der eigentlichen Gebühr entrichtet werden. Neu ist außerdem eine „fortlaufende monatliche Berichterstattung über die Bereitstellungssituation bei Mietleitungen“, um Engpässe in Zukunft zu verhindern. Je nach Bandbreite muss die Telekom künftig die Leitungen innerhalb von zwölf, 15 und 30 Arbeitstagen bereitstellen.

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