Telekom: Verfahren wegen Calling-Cards eingeleitet

Ob der Ex-Monopolist Gebühren von Konkurrenten einziehen darf, soll bis 24. Juli entschieden werden

Weiter Ärger für die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE): Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat ein Verfahren zur Überprüfung der zusätzlichen Gebühren bei der Nutzung von Calling Cards aus öffentlichen Telefonzellen eingeleitet. Das bereits im Mai begonnene Verfahren wurde erst jetzt bekannt und fußt auf einer Beschwerde eines Konkurrenten.

Die Vereinigung der Telefonkartenanbieter Deutschlands (VTKA) rechnet bis zum 24. Juli mit einer Entscheidung der Behörde. Seit Dezember 2001 seien Verbindungen aus öffentlichen Telefonzellen zu anderen Telefon-Dienstleistern oder Netzanbietern seitens der Deutschen Telekom mittels so genannter Freephone-Nummern (0800) mit einem hohen Entgelt belegt worden, so der Verband.

Der Ex-Monopolist verlange für diese Verbindungen aus öffentlichen Telefonzellen von den Telefonnetzanbietern eine zusätzliche Gebühr von 16,59 Cent plus Steuern. Mit Calling Cards können Verbraucher einen Diensteanbieter über jedes öffentliche Telefon mittels kostenloser Einwahlnummern (Vorwahl 0800) erreichen.

Die Einführung einer Zusatzgebühr führe zwangsläufig zu einer Verteuerung der Calling Cards, da die Mitbewerber die zusätzliche Gebühr auf den Endkundenpreis umlegen müssen, beklagt der Verband. Aus Sicht des VTKA versucht die Deutsche Telekom AG durch die erhobene Payphone-Access-Charge den Wettbewerb mit nicht marktkonformen Methoden einzuschränken. „Es ist nicht erkennbar, dass der Ex-Monopolist die zusätzliche Gebühr auch für seine eigenen Produkte in gleicher Weise erhebt“, ließ der Verband heute verlauten. Diese Vorwürfe werde die RegTP jetzt in einem förmlichen Verfahren der Entgeltkontrolle überprüfen.

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