„Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ist nach eingehender technischer, marktlicher und regulatorischer Analyse zu der Einschätzung gelangt, dass WLANs (Wireless Local Area Networks) keine Konkurrenz für UMTS darstellen, sondern beide Systeme sich auf sinnvolle Weise zum Wohle aller Marktbeteiligten ergänzen“, erklärte heute der Präsident der Regulierungsbehörde, Matthias Kurth, in Bonn. „Deshalb stellt die RegTP neben den bisherigen Frequenzen im 2,4 GHz-Bereich weitere Frequenzen im fünf GHz-Bereich für neue WLAN-Anwendungen bereit, weil dies auch im Interesse der Förderung von UMTS-Dienstleistungen liegt.“
Da WLANs nicht als flächendeckende zellulare Netze, sondern bestenfalls als punktuelle Lösungen für so genannte Hot Spots konzipiert seien, vermögen sie bei hohen Übertragungsraten nur vergleichsweise kleine Gebiete funktechnisch zu versorgen. Eine Mobilität sei dabei allerdings kaum gegeben. Im Gegensatz zu WLANs seien UMTS-Netze grundsätzlich als bundesweite zellulare Mobilfunknetze konzipiert. Obwohl UMTS wie WLANs als geeignet für breitbandige Datenübertragungen erscheine, könne die Leistungsfähigkeit von UMTS im stationären Betrieb in diesem Punkt aber erheblich niedriger als bei WLAN bezeichnet werden.
„UMTS ist aber entscheidend besser geeignet, die Bedürfnisse der Nutzer nach Übertragung relativ hoher Datenraten unter gleichzeitiger voller Mobilität in möglichst großen Versorgungsbereichen zu befriedigen“, legte Kurth dar. Substitutionsbeziehungen zwischen einer Datenübertragung über UMTS und einer Datenübertragung über WLANs seien folglich nur vorstellbar, wenn der Nutzer kein Bedürfnis nach Mobilität und Verfügbarkeit in der Fläche habe. Sollte hingegen die Mobilität und Verfügbarkeit in der Fläche für die Nutzer von vordringlicher Bedeutung sein, wäre eine Substitution von WLANs durch UMTS denkbar.
„Eine Nutzung von WLAN-Frequenzen auch für öffentliche Anwendungen steht damit im Interesse von UMTS selbst und ist eher geeignet, den Geschäftserfolg von UMTS zu fördern als eine Unterbindung öffentlicher WLANs“, zog Kurth als Fazit der Untersuchung.
Nach Ansicht der Reg TP ist es vorstellbar, dass die UMTS-Netzbetreiber WLANs auf der Basis selbst betriebener Netze wie auch als Diensteanbieter oder als „Roaming-Partner
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